Kartenzahlungspflicht kommt: Was Gastronomie und Einzelhandel jetzt wissen müssen
Die Bundesregierung plant eine Pflicht zur digitalen Bezahloption für Handel und Gastronomie. Was gilt heute, was kommt — und wie bereiten Sie Ihren Betrieb rechtzeitig vor?
„Nur Barzahlung" — dieses Schild könnte bald der Vergangenheit angehören. Die Bundesregierung plant, Händler und Gastronomen zu verpflichten, mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Hier ist der aktuelle Stand — und was Sie jetzt tun sollten.
Die aktuelle Rechtslage: Noch keine Pflicht
Stand heute gibt es in Deutschland keine gesetzliche Pflicht, Kartenzahlung anzunehmen. Jeder Betrieb entscheidet selbst, welche Zahlungsarten er akzeptiert. Doch das wird sich absehbar ändern.
Was die Bundesregierung plant
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Frühjahr 2025 ist festgehalten: Händler und Gastronomen sollen künftig verpflichtet werden, mindestens eine digitale Bezahloption anzubieten. Kartenzahlung wird damit vom freiwilligen Service zum gesetzlichen Standard. Der genaue Starttermin steht noch aus — die Umsetzung wird in den kommenden Jahren erwartet.
Parallel dazu kommt zum 1. Januar 2027 die Registrierkassenpflicht: Betriebe oberhalb einer bestimmten Umsatzgrenze müssen dann ein elektronisches Kassensystem einsetzen. Wer heute noch mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte beide Themen zusammen denken.
Warum der Gesetzgeber handelt
- Kundenerwartung: Rund 40 % der Verbraucher meiden Geschäfte, in denen sie nicht mit Karte zahlen können. Bei den 16- bis 29-Jährigen bevorzugen fast zwei Drittel digitales Bezahlen.
- Bargeldloser Alltag: Über 63 % des Einzelhandelsumsatzes fließen bereits unbar; 2024 wurden pro Kopf so viele Kartenzahlungen gezählt wie nie zuvor.
- Steuertransparenz: Dem Staat entgehen durch nicht erfasste Barumsätze jährlich Milliardenbeträge. Digitale Zahlungen sind lückenlos nachvollziehbar.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Auch unabhängig vom Gesetz gilt: Wer Kartenzahlung ablehnt, verliert Umsatz — an der Ladentheke genauso wie im Restaurant. Spontankäufe und höhere Bons entstehen deutlich häufiger, wenn Kunden nicht auf ihr Bargeld schauen müssen.
Wichtig zu wissen: Ein Aufschlag für Kartenzahlung ist bei gängigen Karten nicht erlaubt — das regelt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Die Akzeptanz muss also in Ihre Kalkulation eingebaut sein, nicht auf den Bon des Kunden.
So bereiten Sie sich richtig vor
- Jetzt handeln statt warten. Wer erst zum Stichtag umstellt, kämpft mit Lieferzeiten, überlasteten Anbietern und Schulungsstress. Eine freiwillige, frühe Umstellung läuft entspannt.
- Terminal und Kasse als Einheit planen. Ein Bezahlterminal, das mit dem Kassensystem verbunden ist, verbucht Zahlungen automatisch — ohne doppelte Eingabe und ohne Abrechnungsdifferenzen.
- Alle Zahlarten abdecken. Girocard, Kreditkarte, kontaktlos, Apple Pay und Google Pay — moderne Terminals können das alles. Ihre Kunden entscheiden, womit sie zahlen.
- TSE-Konformität gleich mitdenken. Wenn Sie ohnehin modernisieren, lösen Sie Kassenpflicht, TSE und Kartenzahlung in einem Schritt statt in drei Projekten.
Fazit
Die Kartenzahlungspflicht ist politisch beschlossen und wird kommen — offen ist nur das Wann. Betriebe, die jetzt umstellen, gewinnen doppelt: Sie erfüllen die kommenden Vorgaben und nehmen schon heute den Umsatz mit, der ihnen ohne Kartenzahlung entgeht.
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