TSE-Pflicht: Die komplette Checkliste für Gastronomen
Ist Ihre Kasse wirklich finanzamtkonform? Diese Checkliste zeigt Schritt für Schritt, ob Ihr Betrieb die KassenSichV erfüllt — und was bei einer Kassennachschau geprüft wird.
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist seit Jahren Pflicht für elektronische Kassensysteme — trotzdem fallen bei unangekündigten Kassennachschauen immer wieder Betriebe durch. Die Folgen reichen von Hinzuschätzungen bis zu Bußgeldern. Mit dieser Checkliste prüfen Sie Ihren Betrieb selbst.
Was die TSE macht
Die TSE zeichnet jede einzelne Transaktion manipulationssicher auf: Jeder Bon erhält eine fortlaufende Signatur, die nachträgliche Änderungen unmöglich macht. Grundlage ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV).
Die Checkliste
✅ 1. Zertifizierte TSE vorhanden und aktiv
Prüfen Sie, ob Ihre TSE ein gültiges BSI-Zertifikat hat — und ob sie tatsächlich aktiviert ist. Eine eingebaute, aber nicht aktivierte TSE gilt als nicht vorhanden. Wichtig: TSE-Zertifikate laufen ab und müssen rechtzeitig erneuert werden.
✅ 2. Kasse beim Finanzamt gemeldet
Elektronische Kassensysteme müssen dem Finanzamt über das ELSTER-Portal gemeldet werden — inklusive Seriennummer der TSE. Auch Außerbetriebnahmen sind meldepflichtig.
✅ 3. Belegausgabepflicht wird eingehalten
Jeder Kunde muss einen Beleg erhalten — gedruckt oder digital. Der Bon muss unter anderem Signaturzähler und TSE-Seriennummer enthalten.
✅ 4. Verfahrensdokumentation liegt vor
Bei einer Kassennachschau verlangt der Prüfer die Verfahrensdokumentation: Wie wird kassiert, wer hat Zugriff, wie werden Stornos behandelt? Fehlt diese Dokumentation, drohen Beanstandungen — selbst wenn die Kasse technisch einwandfrei ist.
✅ 5. DSFinV-K-Export funktioniert
Der Prüfer kann jederzeit einen Datenexport im DSFinV-K-Format verlangen. Testen Sie vorab, ob Ihr System diesen Export erzeugen kann — im Ernstfall haben Sie dafür keine Zeit.
✅ 6. Alle Kassen erfasst — auch die mobilen
Funkbonier-Geräte, Tablets am Tisch, die Zweitkasse im Biergarten: Jedes Gerät, das Umsätze erfasst, unterliegt denselben Regeln.
Was bei einer Kassennachschau passiert
Die Kassennachschau kommt unangekündigt während der Geschäftszeiten. Der Prüfer darf Testkäufe machen, Bons kontrollieren, den Datenexport verlangen und die Verfahrensdokumentation einsehen. Bei Auffälligkeiten kann er direkt zur Betriebsprüfung übergehen — mit der Möglichkeit von Hinzuschätzungen, die schnell existenzbedrohend werden.
Der einfachste Weg: ein System, das alles mitbringt
Moderne Kassensysteme nehmen Ihnen fast alle Punkte dieser Liste ab: zertifizierte TSE inklusive, automatische Signatur, DSFinV-K-Export per Knopfdruck und Unterstützung bei der Finanzamt-Meldung. Genau so haben wir unsere POS-Systeme aufgebaut — 100 % konform nach KassenSichV.
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